FSJ von A bis Z

Das FSJ Ganztagsschule ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr für junge Menschen an rheinland-pfälzischen Ganztagsschulen und zugleich der Eintritt in die Arbeitswelt und damit in einen neuen Lebensabschnitt.

Jugendliche und junge Erwachsene können unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Bezüglich des Höchstalters ist maßgeblich, dass das 27. Lebensjahr während des Freiwilligendienstes nicht vollendet wird.

Auch wenn die Entscheidung zur Teilnahme am FSJ freiwillig getroffen wurde, setzt das Gelingen Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit voraus. Die hierfür wichtigste Punkte und Fakten rund um das FSJ werden daher in einem „A bis Z“ zusammengefasst.

Grundlage für das „A bis Z“ bilden das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – im Folgenden JFDG – und darüber hinaus zutreffende rechtliche Regelungen.

Inhaltliche und fachliche Basis für das „A bis Z“ ist das Qualitätskonzept für FSJ Kultur, FSJ Politik und FSJ (Ganztags-)Schule der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V. in der jeweils gültigen Fassung mit den zugehörigen

// Qualitätsstandards für Träger,

// Qualitätsstandards für Einsatzstellen,

// Qualitätsstandards für Bildungstage/Seminare,

// sowie der Pädagogischen Rahmenkonzeption.

 

A bis Z (.pdf)

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