Freiwilliges Soziales Jahr an Ganztagsschulen
Kulturbüro Rheinland Pfalz
Freiwilliges Soziales Jahr Kultur
FSJ Politik in Rheinland-Pfalz
Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz
Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V.
Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Grundlage für das Freiwillige Soziale Jahr ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr für junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren (im Bundesfreiwilligendienst nach oben hin offen), aber zugleich auch der Eintritt in die Arbeitswelt und damit ein neuer Lebensabschnitt.
Auch wenn die Entscheidung zur Teilnahme am FSJ freiwillig getroffen wurde, setzt das Gelingen Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit voraus. Dazu gehören
Das FSJ Ganztagsschule ist eine Vollzeit-Beschäftigung; die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden. Sie orientiert sich an den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Überstunden oder Wochenenddienste werden zeitnah mit Freistunden abgegolten. Die Seminare gelten als Arbeitszeit.
Jugendliche ab 18 Jahren dürfen nach vorheriger Einweisung – bei der über besondere Gefahrenquellen, entsprechende Maßnahmen und Verhalten informiert wird – auch alleine Aufsicht führen; Lehrkräfte bzw. verantwortliche Erwachsene müssen jedoch jederzeit erreichbar sein. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur dann alleine Aufsicht führen, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern des Freiwilligen sowie aller Eltern der zu Beaufsichtigenden vorliegt. Begleitung von Lehrern bei deren Aufsicht ist kein Problem.
Freiwillige erhalten für die Zeit ihres FSJ Ganztagsschule einen Ausweis. Mit diesem Ausweis werden z.T. Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr bzw. beim Besuch von staatlichen und kommunalen Einrichtungen (z.B. Kino, Museum, Schwimmbad, Volkshochschule) entsprechend der Ermäßigungen für Schüler/innen, Azubis oder Student/innen gewährt. Die konkreten Regelungen sind vor Ort zu erfragen.
Das FSJ Ganztagsschule ist ein Bildungsjahr. Der Gesetzgeber schreibt im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) für einen zwölfmonatigen Einsatz mindestens 25 Seminartage verpflichtend vor. Freiwillige nehmen im FSJ Ganztagsschule an fünf Seminarblöcken des Kulturbüros teil, die 21 Bildungstage abdecken.
Mindestens vier Bildungstage sind frei zu wählen; das können Hospitationen an anderen Schulen, in Kindergärten oder sonstigen sozialen Einrichtungen, Seminare des Kulturbüros Rheinland-Pfalz oder anderer Weiterbildungseinrichtungen, wie z.B. Volkshochschulen, oder der Besuch von Informationstagen an Hochschulen sein. Die Teilnahme an freien Bildungstagen muss bescheinigt werden.
Die Seminarkosten einschließlich Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung übernimmt das Kulturbüro.
Während des Schuljahres ist die Durchführung eines eigenen Projektes von der Planung über die Durchführung bis zur Nachbereitung vorgesehen. Das kann ein Projekttag oder eine Projektwoche sein, die Planung eines Schulfestes, eines Ausflugs oder einer Klassenfahrt, die Gestaltung des Schulhofes, die Gestaltung einer Schülerzeitung, einer Infowand oder eines Internetauftritts, der Aufbau einer Schülerfirma (Kiosk, Schulartikelverkauf) oder die Belebung der Schülerbibliothek. Das Projekt ist zu
dokumentieren.
Die Einsatzmöglichkeiten in der Schule sind sehr vielfältig und auch abhängig von den Kompetenzen und Fähigkeiten der Freiwilligen. Sie reichen vom Einsatz am Vormittag im Unterricht – der Begleitung von Kleingruppen, einzelnen Schülern, die im Tempo nicht mitkommen sowie der Hausaufgabenkontrolle -, über Aufsichten zusammen mit den Lehrern in den Pausen, beim Sportunterricht, bei der Essensausgabe oder der Busabfahrt, bis zur Begleitung der Nachmittagsangebote. Freiwillige können nach Absprache mit der Schule ggf. auch eigene AGs anbieten, z.B. im musischen, sportlichen oder naturwissenschaftlichen Bereich. Daneben können auch unterstützende Tätigkeiten in der Verwaltung – kopieren, Postversand, Bücher- und Spielausgabe etc. – wie hausmeisterliche Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich übernommen werden.
Während des Freiwilligen Sozialen Jahres besteht weiterhin Anrecht auf Kindergeld.
Freiwillige verpflichten sich für ein Jahr. Die ersten sechs Wochen gelten als Probezeit; während dieser Zeit kann das FSJ-Verhältnis jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen von beiden Seiten beendet werden. Danach kann aus einem wichtigen Grund, z.B. bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, das Arbeitsverhältnis entsprechend der Fristen im Vertrag gekündigt werden. Auch der Arbeitgeber kann bei fortgesetztem Fehlverhalten trotz erteilter Abmahnungen das Arbeitsverhältnis kündigen. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend.
Wenn Freiwillige für das FSJ Ganztagsschule umziehen, müssen sie sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt des ersten oder zweiten Wohnsitzes anmelden, sonst wird ein Bußgeld von der Behörde erhoben.
Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Daraus ergibt sich, dass die volle Arbeitskraft der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Nebentätigkeiten sind von der Einsatzstelle und dem Träger zu genehmigen.
Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und dem Träger bzw. der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften vom Gesetzgeber einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Zwischen der/dem Freiwilligen, dem Träger und der Einsatzstelle wird ein Vertrag auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten geschlossen.
Die Freiwilligen sind während ihres FSJ in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sozialversichert. Die Kosten hierfür übernimmt der Träger oder je nach vertraglicher Regelung die Einsatzstelle.
Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 320 €; weitere Kosten für Unterkunft, Kosten für Verpflegung sowie Fahrtkosten von Wohn- zur Einsatzstelle werden nicht übernommen. Fahrtkosten zu den Bildungstagen werden vom Träger erstattet.
Im FSJ Ganztagsschule besteht Anspruch auf mindestens 26 Tage Urlaub, jedoch nicht auf Urlaubsgeld. Der Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgesprochen und dem Träger schriftlich gemeldet werden. Urlaubsanspruch besteht frühestens nach 3 Monaten. Der Urlaub muss während der Schulferien genommen werden. Bei einem kürzer als 12-monatigen Einsatz erhalten Freiwillige 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.
Da die Schulferien – auch nach Abzug der Seminartage – mehr als 26 Urlaubstage umfassen, muss der Einsatz bzw. die Freistellung in dieser Zeit mit den Schulen abgesprochen werden.
Wochenenddienste können im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet werden, wenn ein entsprechender Freizeitausgleich stattfindet.
Wenn Freiwillige eine eigene Wohnung unterhalten, kann Wohngeld beantragt werden, sofern sie nicht als nur „vorübergehend abwesend vom Elternhaus“ gelten. Die Beantragung des Wohngeldes gilt nur für den Erstwohnsitz. Die Behörde entscheidet im Einzelfall über die Bewilligung.
Nach regulärer Ableistung des FSJ Ganztagsschule bekommen die Freiwilligen ein Zertifikat. Bescheinigt werden neben den konkreten Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten in der Schule, dem eigenen Projekt und den Bildungsinhalten auch der Erwerb von Schlüsselkompetenzen sowie der Entwicklungsprozess. Die Inhalte der Seminare und Weiterbildungen werden ebenfalls ausgewiesen. Zur regulären Ableistung gehört auch die verpflichtende Teilnahme an den Bildungstagen, schriftliche Krankmeldungen ausgenommen. Zur Erlangung des Zertifikats ist die Teilnahme am Einführungs- und Abschlussseminar zwingend vorgeschrieben.
Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e.V.
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